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lexoffice hält Ihnen dafür den Rücken frei

Online Lohnabrechnung
vom Testsieger

Anerkannt von
Sozialversicherungen
+ Finanzamt
Gesetzlich immer
auf dem neuesten
Stand
Keine Buchhaltungs-
kenntnisse nötig
Einmal eingerichtet,
läuft’s monatlich
(fast) automatisch
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Mehrfach ausgezeichnet – der Testsieger lexoffice:

Was sagen NutzerInnen
über den Testsieger?

Absolut happy! Zunächst war ich skeptisch, das Thema Lohn selbst anzugehen. Mit einem erfahrenen Partner wie Haufe-Lexware wagte ich mich auf´s "dünne" Eis und bin TOTAL überrascht, wie der Lohn sich tatsächlich von alleine macht.
Weiterhin stelle ich Stunden, Krankheit und Urlaub meiner Mitarbeiter zusammen und gebe sie einfach in lexoffice Lohn ein. Fertig!!! Finanzamt, Krankenkassen, Mitarbeiter: Nie kam eine Beschwerde. Wirklich klasse!
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Maren Huth Geschäftsführerin, Zwergenküche GmbH
Entwickler in Deutschland (i)
Qualifizierter Support (i)
Deutscher Datenschutz (i)
Hosting in Deutschland (i)
Familienunternehmen (i)

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geprüft
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Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicherheit der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung”, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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